Hauptmänner in Tirol

Hauptmänner in Tirol von Dr. Bernd Oberhofer

Das Amt des Landeshauptmannes existiert in Tirol mit wechselnden Aufgaben und Kompetenzen seit der Zeit Heinrichs von Kärnten († 1335 in Schloss Tirol, Tirol), des Vaters der Margarethe von Tirol. Unter Margarethes zweitem Gatten, Ludwig der Brandenburger († 1361 bei München), wurde die Landeshauptmannschaft institutionalisiert. Der Landeshauptmann residierte bis ca 1720 in Bozen, als der Amtssitz nach Innsbruck verlegt wurde und in Bozen ein Stellvertreter installiert wurde. Seit der Zeit der Kaiserin Maria Theresia († 1780 in Wien) gibt es einen Dualismus „Gouverneur“ bzw „Statthalter“ einerseits und „Landeshauptmann“ andererseits.

Eine Zäsur bildet die neue Verfassung des Jahres 1861, die mit dem so genannten Februarpatent von 1861 durch Kaiser Franz Joseph in Kraft gesetzt wurde. Diese Verfassung institutionalisierte einerseits das Amt des Statthalters als Vertreter des Landesfürsten, des Kaisers in Wien. Daneben wurde das Amt des Landeshauptmannes gestellt, der Vorsitzender des (gewählten) Landtages war und zugleich Mitglied und Chef des Tiroler Landesausschusses, zuständig für die Verwaltung in allen „selbständigen Landessachen“. Seit 1861 wurde der Landeshauptmann vom Kaiser gewohnheitsmäßig aus der stärksten Partei des Landtages ernannt; sein Stellvertreter aus der nächsten. In dieser Konstellation ist das historische Amt des Landeshauptmannes bereits vergleichbar mit dem heutigen, wenn auch dem Landeshauptmann heute zusätzlich die Agenden der so genannten „mittelbaren Bundesverwaltung“ zum Vollzug übertragen sind und die „selbständigen Landessachen“ weit umfassender sind als nach der Verfassung von 1861. Jedenfalls ist es gerechtfertigt, eine Tradition des Amtes herzustellen, vom Inkrafttreten der Tiroler Landesverfassung von 1861 zum heutigen Amt des Landeshauptmannes, das auf die Verfassung der Zweiten Republik Österreich und die heutige Tiroler Landesverfassung vom 21. September 1988 gegründet ist.

Dr. Hieronymus von Klebelsberg zu Thumburg, Landeshauptmann vom 22. März 1861 bis 26. Februar 1862
Dr. Hieronymus von Klebelsberg zu Thumburg, Landeshauptmann vom 22. März 1861 bis 26. Februar 1862

Der erste, nach der neuen Verfassung von 1861 ernannte Landeshauptmann war Dr. Hieronymus von Klebelsberg zu Thumburg, Landeshauptmann vom 22. März 1861 bis 26. Februar 1862, der gesundheitsbedingt vorzeitig aus dem Amt scheiden musste. Dr. Hieronymus von Klebelsberg (* 28. September 1800 in Bruneck; † 7. November 1862 in Innsbruck) kam als Sohn des Christoph Leonhard von Klebelsberg, Richter in Bruneck, zu Welt. Nach seiner Gymnasialzeit in Innsbruck und in Seitenstetten, Niederösterreich, studierte er Rechtswissenschaften in Innsbruck (1816–1818), Padua (1818–1822) und Graz. Im Juni 1824 promovierte er zum Dr. jur. an der Universität Padua. Bereits 1822 trat er in den richterlichen Staatsdienst ein. 1833 war er Landrichter im Ampezzo, 1837 in Fügen. 1850 wurde er Landesgerichtsrat in Rattenberg; 1859 avancierte er zum Oberlandesgerichtsrat in Innsbruck. Neben seiner Richtertätigkeit widmete er sich der Politik. Von 1838 bis 1850 war er Bürgermeister von Innsbruck; 1838 wurde er auch Landtagsabgeordneter (Ständischer Kongress) und von 1848 bis 1847 Abgeordneter im Reichstag zu Wien (bis zu seiner Auflösung in Kremsier). Hieronymus von Klebelsberg war seiner Parteizugehörigkeit nach ein Liberaler. Trotzdem setzte er sich für die Wahrung der Tiroler Glaubenseinheit ein und er lehnte die nationalen Separationswünsche der Trientiner ab. Seine besondere Vorliebe galt dem Tiroler Schützenwesen und der Reform des Steuerrechts; nebenbei war er Prüfer an der juristischen Fakultät als Mitglied der Staatsprüfungskommission. Neue Landesgesetze sind in seiner kurzen Amtszeit nicht in Kraft getreten. Besonders in die Augen fällt jedoch eine Kundmachung der k.k. Statthalterei vom 3. Juli 1861. Danach wurde die zwangsweise Vorführung renitenter Schulkinder durch die Gendarmerie abgestellt, weil diese Maßregel mit dem „Berufe dieses Wachkörpers“ unvereinbar und „bei dem geringen Mannschaftsstande“ unausführbar sei.

Dr. Johann Kiechl, Landeshauptmann vom 20. Dezember 1862 bis 22. Dezember 1866
Dr. Johann Kiechl, Landeshauptmann vom
20. Dezember 1862 bis 22. Dezember 1866

Nachfolger des Dr. Hieronymus von Klebelsberg zu Thumburg als Landeshauptmann war Dr. Johann Kiechl, Landeshauptmann vom 20. Dezember 1862 bis zum 22. Dezember 1866. Dr. Johann Kiechl (* 19. Januar 1804 in Sarnthein; † 26. Mai 1893 in Wilten) war Sohn des Landrichters Johann Baptist Kiechl, geboren in Hall in Tirol. Nach ausführlichen Jahren des juristischen Studiums (1827–1838) trat er in den richterlichen Staatsdienst. Als Konzeptpraktikant und Adjunkt war er beim Landgericht in Meran sowie beim Landgericht Bregenz tätig; 1838 wurde er als Landrichter in Sarntheim und später im Passeier, ab 1843 beim Landesgericht in Bozen. 1854 wurde er als Richter an das Oberlandesgericht in Innsbruck berufen. 1867 wurde er zum lebenslangen Mitglied des Reichsgerichts ernannt. Auch Johann Kiechl widmete sich der Politik neben dem Richterberuf. 1861 wurde er von der Stadt Bozen als Vertreter der liberalen Partei in den Tiroler Landtag gewählt, dem er bis 1867 angehörte. Am 20. Dezember 1862 ernannte ihn Kaiser Franz Joseph zum neuen Landeshauptmann. Auch seine besondere Vorliebe galt dem Tiroler Schützenwesen, dem er als Landesoberschützenmeister vorstand; von 1863 bis 1871 stand er zudem an der Spitze der Sparkasse Innsbruck und von 1875 bis 1880 des Museum Ferdinandeum. Die ersten Landesgesetze unter seiner Amtszeit widmeten sich der Neuordnung des Tiroler Landesverteidigungswesens: Am 4. Juli 1864 sanktionierte Kaiser Franz-Josef die Gesetze betreffend die Landesvertheidigungs-Ordnung (LGuVoBl 1864/31) und betreffend die Schießstandsordnung (LGuVoBl 1864/32). Die tirolisch-vorarlbergischen Landesverteidigung wurde danach in drei Aufgeboten geleistet: den Landesschützen-Compagnien, den Scharfschützen-Compagnien und dem Landsturm. Schließlich wurden in seiner Amtszeit die neuen politischen Ortsgemeinden eingerichtet (Tiroler Gemeindegesetz und Wahlordnung, LGuVoBl 1866/1.

Hofrat Dr. Johann Haßlwanter, Landeshauptmann vom 15. Februar 1867 bis 15. Juni 1869
Hofrat Dr. Johann Haßlwanter, Landeshauptmann vom 15. Februar 1867 bis 15. Juni 1869

Hofrat Dr. Johann Haßlwanter war Landeshauptmann vom 15. Februar 1867 bis 15. Juni 1869. Haßlwanter (* 5. Mai 1805 in Innsbruck; † 15. Juni 1869 ebenda) war Sohn eines Leibkutschers des adeligen Damenstiftes. Wegen seiner Rednergabe, die früh auffiel, wurde ihm der Besuch des Gymnasiums ermöglicht. Johann Haßlwanter studierte in Innsbruck Rechtswissenschaften (Promotion am 11. Februar 1828). Nach einer Gerichtspraxis wechselte Haßlwanter in den Finanzdienst, noch nicht 25jährig wurde er Supplent an der Innsbrucker Leopold-Franzens-Universität, wo er Vorlesungen über römisches und kanonisches Recht abhielt. Er legte die „Kriminalrichter-, Zivilrichter- und Advokatenprüfung“ ab. In Lienz, mittlerweile als Advokat, heiratete er 1833. Im Mai 1837 übersiedelte Haßlwanter nach Innsbruck. Im Revolutionsjahr 1848 wurde Haßlwanter von den Pustertaler Gerichtsbezirken  Lienz, Matrei, Sillian, Welsperg und Ampezzo zu ihrem Abgeordneten für den Österreichischen Reichstag in Wien und für das deutsche Nationalparlament in Frankfurt gewählt (Frankfurter Paulskirche). Gleichzeitig gehörte Haßlwanter dem Tiroler Provinziallandtag von 1848 an. 1849 trat er in den Staatsdienst, wo er als Hofrat und Ministerialkommissär in Grundentlastungs-Angelegenheiten eine sehr populäre Erläuterung zur Grundentlastung verfasste. 1861 entsandte ihn die Landeshauptstadt Innsbruck in den Tiroler Landtag, wo er an der Spitze des konservativen Klubs die Agitation gegen das Protestantengesetz von Kaiser Franz Josephs anführte („Kampf um die Glaubenseinheit“). Von 1861 bis 1867 war er Landeshauptmannstellvertreter. Am 15. Februar 1867 ernannte ihn der Kaiser zum Landeshauptmann. Während seiner Amtszeit wurde die Errichtung von landwirtschaftlichen Lehranstalten beschlossen. Im Frühjahr 1869 erreichte er die Wiedererrichtung der medizinischen Fakultät der Universität Innsbruck.

Dr. Eduard von Grebmer zu Wolfsthurn war Landeshauptmann vom 29. Juli 1869 bis August 1871 (Auflösung des Landtages)
Dr. Eduard von Grebmer zu Wolfsthurn war Landeshauptmann vom 29. Juli 1869 bis August 1871 (Auflösung des Landtages).

Dr. Eduard von Grebmer zu Wolfsthurn war Landeshauptmann vom 29. Juli 1869 bis August 1871 (Auflösung des Landtages). Dr. Grebmer (* 24. Januar 1821 in Dietenheim bei Bruneck; † 11. Januar 1875 ebendort) wurde als Sohn eines Rechtsanwaltes und Abgeordneten geboren. Er studierte Jus in Innsbruck, Graz und Padua (Promotion zum Dr. jur. in Padua). 1848 wurde Dr. Grebmer zum Bürgermeister von Dietenheim gewählt; 1850 übernahm er die väterliche Anwaltskanzlei sowie das Hotel zur Post samt Posthalterei in Bruneck. 1861 wurde er Bürgermeister von Bruneck und als liberaler Abgeordneter für den Bezirk Bruneck in den Tiroler Landtag gewählt. Er wurde Mitglied des Landesausschusses und als Abgeordneter in den Reichsrat in Wien entsandt. 1873 wurde er aufgrund Direktwahl neuerlich Reichsratsmitglied (Wahlkreis Bozen, Meran und Glurns), wo er Obmann des Fortschrittlichen Clubs wurde. Obwohl überzeugter Katholik setzte er sich als Liberaler für Glaubensfreiheit in Tirol ein. Ab 1867 war er Landeshauptmannstellvertreter.  Am 24. September 1869 wurde er – obwohl Mitglied der liberalen Landtags-Minderheit – zum Landeshauptmann von Tirol ernannt. Die Konservativen hatten aus Protest gegen die Religionspolitik des Kaisers keinen Nachfolger für Dr. Haßlwanter nominiert. 1878 errichteten ihm die Brunecker gegenüber dem Rathaus in Bruneck ein Denkmal. Von den Tiroler Landesgesetzen aus seiner Ära sticht ein solches zum Schutz der für die Bodenkultur nützlichen Vögel hervor (LGuVoBl 1870/37); dieses sticht besonders dadurch hervor, dass das Fangen und Töten der Adler, Geier, Falken und Uhus nach diesem Gesetz jederzeit „gebührenfrei gestattet“ wurde.

Dr. Franz Xaver Rapp, Freiherr von Heidenburg war Landeshauptmann vom 14. September 1871 bis 11. April 1877 sowie vom 29. Juli 1881 bis 19. September 1889
Dr. Franz Xaver Rapp, Freiherr von Heidenburg war Landeshauptmann vom 14. September 1871 bis 11. April 1877 sowie vom 29. Juli 1881 bis 19. September 1889

Dr. Franz Xaver Rapp, Freiherr von Heidenburg war Landeshauptmann vom 14. September 1871 bis 11. April 1877 sowie vom 29. Juli 1881 bis 19. September 1889. Rapp (* 21. November 1823 in Innsbruck; † 20. September 1889 ebenda) wurde als Sohn des Juristen und Historikers Josef Rapp geboren. Er studierte Rechtswissenschaften in Innsbruck und wurde Notar. 1856 erwirkte er auch seine Eintragung in die Verteidiger-Liste des Oberlandesgerichtes Innsbruck. Von 1863 bis 1866 hatte Rapp das Amt des Vizebürgermeisters von Innsbruck inne, von 1867 bis 1869 das des Bürgermeisters. Es erklärte aus Gewissensgründen seinen Rücktritt. Rapp war ein überzeugter Konservativer, der im Tiroler Religionsstreit die Position der katholischen Kirchen zu stärken suchte. Bereits 1864 wurde er vom Landgemeindenbezirk Innsbruck in den Landtag gewählt, 1865 wurde er Landeshauptmannstellvertreter. Am 11. September 1871 wurde Rapp vom Kaiser zum Landeshauptmann von Tirol bestellt. Als der Kultusminister im Jahr 1875 die Gründung von protestantischen Kirchengemeinden in Innsbruck, Meran und Bozen genehmigte, provozierten die Konservativen am 9. März 1876 mit dem Austritt aus dem Landtag einen Eklat; auch Rapp erklärte als Landeshauptmann seinen Rücktritt. Die Maßnahmen mündeten in die Auflösung des Landtages durch den Kaiser. Trotzdem wurde Rapp nach dem Rücktritt seines Nachfolgers, des Liberalen Dr. Bossi-Fedrigotti, am 19. Juli 1881 neuerlich zum Landeshauptmann bestellt. Dieses Amt bekleidete er bis zu seinem Tode am 19. September 1889. Rapp erwarb sich Verdienste um den Wildwasserverbau sowie die Landesverteidigung. In seine zweite Amtsperiode fällt die Eröffnung der Arlbergbahn. Rapp wirkte erfolgreich an der Spitze der Innsbrucker Sparkasse; 1871 wurde er in den Ritterstand erhoben; 1883 in den Freiherrenstand. 1887 ernannte ihn der Kaiser zum lebenslangen Mitglied des Herrenhauses.

Dr. Wilhelm von Bossi-Fedrigotti von Belmonte war Landeshauptmann vom 11. April 1877 bis 8. Juli 1881
Dr. Wilhelm von Bossi-Fedrigotti von Belmonte war Landeshauptmann
vom 11. April 1877 bis 8. Juli 1881

Hofrat Dr. Wilhelm Bossi-Fedrigotti von Belmonte war Landeshauptmann vom 11. April 1877 bis 8. Juli 1881. Bossi-Fedrigotti (* 1823 in Avio; † 26. April 1905 in Sacco bei Rovereto) trat nach dem Studium der Rechtswissenschaften in den richterlichen Staatsdienst. Ab 1853 war er an verschiedenen Gerichten tätig, zuerst in Bergamo,  dann Verona, 1859 in Mantua sowie von 1863 bis 1867 als Staatsanwalt in Verona. 1867 wurde er Richter in Rovereto; 1871 Oberlandesgerichtsrat in Innsbruck. 1875 folgte die Beförderung zum Kreisgerichtspräsidenten in Trient. Im Jahr 1868 war er im Bezirk Cavalese als Liberaler in den Tiroler Landtag gewählt worden, dem er bis 1881 angehörte. Von 1873 bis 1977 war er Landeshauptmannstellvertreter. Am 11. April 1877 wurde er von Kaiser Franz Joseph zum Landeshauptmann ernannt, nachdem die konservative Landtagsmehrheit durch ihren Protest wegen der Religionsfrage die Auflösung des Landtages provoziert und Dr. Franz Xaver Rapp seinen Rücktritt als Landeshauptmann erklärt hatte. Das Amt des Landeshauptmannes behielt Bossi-Fedrigotti bis zum 8. Juli 1881. Er war zwar als Liberaler in den Landtag gewählt, verfolgte aber eine gemäßigte Linie, die auch bei der konservativen Mehrheit Anerkennung fand. Nach seinem Ausscheiden als Landeshauptmann übernahm er erneut die Leitung des Kreisgerichts Trient; 1884 trat er in den Ruhestand. Der Kaiser hat ihn mehrfach ausgezeichnet: 1878 wurde ihm der Titel eines Hofrates verliehen; 1881 der Orden der Eisernen Krone II. Klasse; zusätzlich wurde er in den Freiherrenstand erhoben. An Gesetzen aus seiner Amtszeit als Landeshauptmann sticht ein Bündel von Gesetzen hervor, nämlich ein Reichsgesetz und vier Landesgesetze, welche alle die Regulierung des Etschflusses von der Passermündung bis Sacco (bei Rovereto) zum Gegenstand haben. Kaiser Franz Joseph hatte diesen am 23. April 1879 gemeinschaftlich die Sanktion erteilt.

Der Zeitabschnitt von 1860 bis 1880/1890 wird auch in der Tiroler Geschichte als ein zusammengehöriger Abschnitt gesehen, der militärisch durch die Niederlage des Kaisertums Österreich gegen Frankreich in Norditalien (Magenta und Solverino, 4. und 24. Juni 1859) und staatsrechtlich mit der neuen (endgültig) konstitutionellen Verfassung vom Februar 1861 eingeleitet wurde. Die 1861 eingeführte Landesverfassung („Februarpatent“) sah für den Tiroler Landtag nach wie vor eine Zusammensetzung nach den vier Ständen vor, bei einer weit höheren Zahl an Abgeordneten für die Stadt- und Landgemeinden. Insgesamt waren 68 Abgeordnete vorgesehen, davon 45 für den deutschen Landesteil und 23 für den italienischen („Welschtirol“). Von den 45 Abgeordnete im deutschen Landesteil waren durchschnittlich 30 von den Konservativen besetzt, 15 von den Liberalen.

Vorbehaltlich der Sanktion durch den Kaiser lag die Generalkompetenz in allen Gesetzessachen beim Reichsrat in Wien. Der Tiroler Landtag besaß Gesetzgebungskompetenz nur in folgenden „selbständigen Landesangelegenheiten“, nämlich Landeskultur oder Pflege der Landwirtschaft, Bauten, Gemeinde- und unteres Schulwesen, Fürsorgeanstalten finanziert aus Landesmitteln, Einquartierung und Vorspanndienst für die Armee und – als Tiroler und Vorarlberger Besonderheit – die Landesverteidigung. Für die Verwaltung in diesen Angelegenheiten wurde aus dem Landtag ein sechsköpfiger Landesausschuss gewählt, der sich auf eine eigenständige Berufsbeamtenschaft des Landes, „der Landschaft“, stützte. An der Spitze des Landtages und des Landesausschusses stand der Landeshauptmann, der vom Kaiser ernannt wurde – gewohnheitsmäßig aus der stärksten Partei des Landtages. Der Landtag wurde auf sechs Jahre gewählt, ebenso der Landesausschuss. Jedes Jahr wurde eine mehrwöchige Session abgehalten. Die Amtssprache im italienischen Landesteil war italienisch; im Landtag wurde Italienisch und Deutsch gesprochen; die Landesgesetze wurden in Italienisch und Deutsch veröffentlicht. Vorarlberg hatte eine idente Verfassung wie Tirol; das Kronland Tirol und das Land Vorarlberg standen jedoch unter einer einheitlichen Verwaltung unter dem k.k. Statthalter und seiner Behörde in Innsbruck. Einheitlich für Tirol (mit Trentino) und das Land Vorarlberg waren auch die anderen Zweige der (gesamt-) staatlichen Verwaltung, nämlich das Gerichts-, Finanz-, Eisenbahn-, Post- und Militärwesen.

Ein politischer Dauerbrenner des 1861 erstmals wieder zusammengetretenen Tiroler Landtages war das Protestantenpatent, das Kaiser Franz Joseph am 8. April 1861 erlassen hatte. Unter Berufung auf die Glaubenseinheit des Landes forderten die Konservativen, dass für die Bildung von protestantischen Kirchengemeinden und für den Ankauf von Liegenschaften durch deklarierte Protestanten in jedem Einzelfall die Zustimmung des Landtages erforderlich sei. Am 7. April 1866 sanktionierte der Kaiser ein Landesgesetz, mit welchem zumindest die Bildung von Gemeinden der Evangelischen Glaubensgemeinschaften an die Zustimmung des Landtages gebunden wurde (LGuVoBl 1866/43). Führend tätig waren in diesem Sinn die Abgeordneten Dr. Johann Haßlwanter, 1867 zum Landeshauptmann ernannt, und der Fürstbischof Vinzenz Gasser von Brixen. Weil dieses Landesgesetz durch das Staatsgrundgesetz von 1867 über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger bereits obsolet wurde, waren die Bemühungen der Konservativen um die „Glaubenseinheit“ freilich auf Sand gebaut. 1875 hat die liberale Staatsregierung die Bildung evangelischer Kirchengemeinden in Bozen, Meran und Innsbruck genehmigt, ohne den Landtag zu befassen. Ein weiteres Anliegen der konservativen Landtagsmehrheit war die Schulgesetzgebung, wo die Wiener Regierung den im Konkordat von 1855 der katholischen Kirche zugesicherten bestimmenden Einfluss beseitigt wissen wollte. Heftig umstritten war in Tirol auch die 1873 vom Wiener Reichsrat beschlossene direkte Wahl seiner Mitglieder.

Seit 1860 wurde in Österreich die Bildung von Vereinen, die 1850 eingestellt worden war, gemäß der neuen Verfassung wieder freigegeben. Seither wurden auch in Tirol parteipolitische, Turn-, Alpen- und Gesangsvereine sowie Studentenverbindungen gegründet. Die von früher her bestandenen kulturellen und sozialen Vereine wie Museum Ferdiandeum, erfuhren neuen Aufschwung.

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Bernd Oberhofer