Gedingstatt

Gedingstatt Zams

Gedingstatt Zams, das sind ca. 5400 ha atemberaubende Felskulisse mit eingestreuten Weide- und Waldflächen, in Summe ein rundes Dutzend Almen, die seit Jahrhunderten von den Nachbarn von Angedair, Schönwies, Zams und Zamerberg gemeinsam bewirtschaftet werden. Neun Almgebäude werden für den Almbetrieb erhalten, von denen drei mit Solarenergie ausgestattet sind. Rund 40 Kilometer Wege und Stege führen durch das Gebirge, damit das Vieh sicher auf-, ab- und umgetrieben werden kann. Das Alter der Agrargemeinschaft lässt ihr Name erahnen: Im Begriff „Gedingstatt“ steckt der altdeutsche Begriff „Thingstatt“ = Gerichtsstätte, wo sich Mitglieder der Gerichtsgemeinde versammelten, um Recht zu sprechen. Im Stanzertal existiert ein Pendant dazu: das „Zweidrittelgericht Landeck“. Im Zuge der „Tiroler Forstregulierung“ wurden die Eigentumsverhältnisse am Gemeinschaftsgebiet der „Gedingstätter“ überprüft: Es wurde Privateigentum bestätigt („purifiziert“). Die Forsteigentums-Purifikations-Tabelle des Landgerichts Landeck nennt als Rechtsgrundlage einen Grenzmarkbrief vom Jahr 1452 sowie Kaufverträge vom 25. März 1536, 20. September 1806 und 28. Oktober 1816. Die Grundbuchanlegung hat im Jahr 1925 lediglich „Ersitzung“ und einen Kaufvertrag vom 30. November 1925 als Eigentumstitel angezogen. In den Augen der Grundbuchanlegungsbeamten erschien die „Gedingstatt“ als ein Verband, bestehend aus „der Gemeinde Schönwies und den den Gemeindefraktionen Zams, Zamerberg und Angedair“.

Hans Portner, Dorfvogt
Bevollmächtigter des “Dingstuhls zu Zams”

Wie dieses Gebilde nach historischem Recht organisiert war, lässt ein Kaufvertrag erahnen, der im Gemeindearchiv von Zams, „Archiv Madau“, verwahrt wird. Am 25. März 1536 kaufte der Bevollmächtigte des „Dingstuhls zu Zams“, Hans Portner, Dorfvogt zu Zams, um 175 Gulden von Christian Gramayser und seiner Ehefrau Barbara den Röthof im Röttal, das „Bau- und Lehenrecht der Behausung, Hofmark, Stück und Güter in Madau“. Die Urkunde wurde von Thomas Schweitzer, Richter zu Landeck, gesiegelt. Demnach war ein „Dingstuhl zu Zams“ im 16. Jahrhundert als eine juristische Person anerkannt, die durch einen Vertreter Kaufgeschäfte tätigen konnte. Der Rechtsbegriff „Agrargemeinschaft“ zur Bezeichnung solcher Gebilde hat erst im 20. Jahrhundert breiteren Eingang in die Rechtssprache gefunden. Früher nannte man diese Gebilde einfach „Gericht“, häufiger „Gemeinde“ oder eben „Gedingstatt“ – jeweils in Verbindung mit dem Namen der betreffenden Nachbarschaften. Die falsche Rechtsauffassung der Grundbuchanlegungsbeamten aus dem Jahr 1925, wonach die Eigentümerin ein „Gemeindeverband“ sei, der aus der Gemeinde Schönwies und den Gemeindefraktionen Zams, Zamerberg und Angedair bestehen soll, konnte an den wahren Rechtsverhältnissen nichts ändern.