General Konspect über die Forstservituten Ablösung im Unterinntaler Kreis

Quelle: General Konspekt über die Forstservituten Ablösung im Unterinnthaler Kreise, vom 11. April 1850, Moritz v. Kempelen, Berg- und Salinen-Directions-Assessor in Hall, Berg- und Forstrath.

Zu Nr. I Forstamt Innsbruck

Abfindungsmodalitäten: Die Gemeinden 1 bis inklusive 12 (das sind Hötting, Völs, Wilten, Amras und Pradl, Sistrans, Lans, Vill, Igls, Patsch, Natters, Mutters, St. Sigmund) sind durch die Waldeigentumsanerkennungen purifiziert worden. Eine Servitutenablösung fand dort nicht statt, weil die betreffenden Staatswälder mit Einforstungen nicht belastet sind, dagegen ist die Vermarkung dieser reservierten Staatswälder verfügt und bereits ohne Anstand vollzogen worden.

Bedeckungsverhältnisse: Das Landgericht Sonnenburg zählt 2910 Familien, 14331 Seelen. Es entfallen 5,1 Klafter rechtlichen Holzbezugs, 8,9 Jauch an produktiver Fläche, dann 3,1 Klafter gegenwärtigen Ertrages auf die Familie. Zur vollständigen Deckung des rechtlichen Bezuges muss sohin der Ertrag von 0,35 Klafter per Jauch produktiv auf 0,57 Klafter erhöht werden.

Sonstige Bemerkungen: Mit Ausnahme der Weideberechtigung und des Alpenholzbezuges lastet keine Servitut auf den reservierten Staatswäldern des Landgerichtes Sonnenburg.

Zu II. Forstamt Innsbruck

Abfindungsmodalitäten: Die Gemeinden 1 bis inklusive 6 (das sind Schönberg, Kreith, Telfes, Neustift, Mieders, Fulpmes) wurden von der Waldservituten-Ablösungskommission abgefunden. Mit der Gemeinde Ellbögen kam ein Übereinkommen auf Grundlage der kommissionellen Erhebungen und Anträge erst nachträglich im Wege der Haller Direktion zustande.

Bedeckungsverhältnisse: Das Landgericht Mieders zählt 1059 Familien, 4405 Seelen. Es entfallen 6,3 Klafter rechtlichen Holzbezugs, 14,2 Jauch produktive Waldfläche und 4,6 Klafter gegenwärtigen Ertrages auf die Familie. Es muss sohin der gegenwärtige Ertrag von 0,32 Klafter pro Jauch produktiv auf 0,44 Klafter erhöht werden, soll die vollständige Bedeckung erfolgen.

Sonstige Bemerkungen:
ad 2) (Kreith) In dem dortigen reservierten Staatswalde bleibt der ganz isoliert gelegene Starkenhof mit seinem Holzbedarfe von jährlich 7 Klafter eingeforstet, weil dessen Abfindung mit Wald ohne großen Nachteile für das Aerar nicht tunlich war.
ad 7) (Ellbögen) Auf dem dortigen reservierten Staatswald lastet der unentgeltliche Bezug der Brunnröhren für die durchführende Wasserleitung und des Zaunholzes für den Patscher Grenzzaun zusammen mit beiläufig 4 Klafter, da dieses Holz woandersher nicht gebracht werden kann.

Zu III. Forstamt Innsbruck

Abfindungsmodalitäten:
Die Gemeinden 1 bis inklusive 6 (das sind Gschnitz, Schmirn, Obernberg, Gries, Vals, Navis) sind von der Waldservituten-Ablösungskommission abgefunden worden. Mit den Gemeinden 7 bis inklusive 11 (das sind Pfons, Matrei und Mühlbachl, Steinach, Trins) kam auf Grundlage der kommissionellen Erhebungen und Anträge erst nachträglich im Wege der Haller Direktion ein Übereinkommen zustande.

Bedeckungsverhältnisse:
Das Landgericht Steinach zählt 1409 Familien, 6687 Seelen. Es entfallen 6,7 Klafter rechtlichen Holzbezugs, 16,4 Jauch produktive Waldfläche und 5,6 Klafter gegenwärtigen Ertrages auf die Familie. Zur vollständigen Deckung muss sohin der gegenwärtige Ertrag von 0,34 Klafter pro Jauch produktiv auf 0,4 Klafter erhöht werden.

Sonstige Bemerkungen: ad 11) (Trins) Der dortige reservierte Staatswald bleibt belastet mit dem Holzbezug für einige darin gelegene Heustädel und mit der Grasabgabe zur Verarchung des Trinser Baches, weil die örtliche Lage einen anderweitigen Bezug nicht zulässt.

Zu IV. Forstamt Innsbruck

Abfindungsmodalitäten:
Die Gemeinden 1 bis inklusive 15 (das sind Ampass, Tulfes, Rinn, Kleinvolderberg, Volders, Großvolderberg, Kolsassberg, Kolsass, Wattenberg, Vögelsberg, Wattens, Arzl, Rum, Thaur, Heiligkreuz) sind durch die Waldservituten-Ablösungskommission abgefunden worden. Die Gemeinden 16 bis inklusive 22 (das sind Mühlau, Absam, Gnadenwald, Terfens, Fritzens, Baumkirchen, Mils) erscheinen infolge der Eigentumsanerkennung purifiziert. Die Vermarkung der in den letzteren Gemeindebezirken gelegenen ganz lastenfreien Staatswaldungen ist bereits vollendet.

Bedeckungsverhältnisse:
Das Landgericht Hall zählt 2311 Familien, 10734 Seelen. Es entfallen 4,4 Klafter rechtlichen Holzbezuges, 10,1 Jauch produktive Waldfläche, 3,4 Klafter gegenwärtigen Ertrages auf die Familie. Zur vollständigen Deckung des rechtlichen Holzbezuges muss sohin der gegenwärtige Ertrag von 0,34 Klafter pro Jauch produktiv auf 0,44 Klafter erhöht werden.

Sonstige Bemerkungen:
Außer der Servitut der Weideausübung und des Alpenholzbezuges ist einigen Gemeinden für jene Asten, Heustädel, Zäune und Brücken, wohin sie das Holz aus ihren eigenen Waldungen nicht bringen können, aus den näher gelegenen Staatswaldungen der unentgeltliche Holzbezug mit zusammen beiläufig 17 1/2 Klafter zugeführt worden.
ad 2 und 3) (Tulfes und Rinn) Diesen beiden Gemeinden ist das bei aerarischen Holzschlägen entfallende Ast- und Wipfelholz gegen die forstliche Anweisung zugestanden.

Zu V. Forstamt Innsbruck

Abfindungsmodalitäten:
Die Gemeinden 1, 2, 3, 4, 7, 8, 9 und 10 (das sind Schwaz, Weer, Innerweerberg, Außer- und Mitterweerberg, Gallzein, Buch, Strass, Eben ohne Pertisau) wurden von der Waldservituten-Ablösungskommission abgefunden, die Gemeinden 5 und 6 (das sind Vomp, Stans) erscheinen durch die Eigentumsanerkennung purifiziert, die Gemeinden 11 bis 15 (das sind Fraktion Pertisau, Wiesing, Jenbach, Achental, Pill) sind noch unabgefunden.

Bedeckungsverhältnisse:
Das Landgericht Schwaz zählt 2704 Familien, 12950 Seelen. Es entfallen, wenn man die für die unabgefundenen Gemeinden gestellten billigen Anträge gelten lässt, 5,1 Klafter rechtlicher Bezug, 8,9 Jauch produktive Waldfläche, 3,3 Klafter gegenwärtigen Ertrags auf die Familie, muss zur vollständigen Bedeckung des rechtlichen Holzbezuges der gegenwärtige Ertrag von 0,38 Klafter pro Jauch produktiv auf 0,57 Klafter erhöht werden.

Sonstige Bemerkungen:
ad 1) (Schwaz) Den 42 Schwazer Lehensassen gebührt noch ferner der auf ihrem urkundlichen Rechte basierte Bezug von jährlich 336 Klafter aus den Staatswaldungen.
ad 7, 8 und 9) (Gallzein, Buch, Strass) Der von mehreren Gutsbesitzern ausgeübte Taxstreubezug aus Staatswäldern wurde auf bestimmte Waldteile, insoferne dort Aerarholzfällungen stattfinden, beschränkt.
ad 14) (Achental) Die dem Stifte Fiecht gehörigen Wälder des Achentales sind unter die Staatswälder einbezogen worden, weil das Aerar dieselben gleich einem Eigentume benützt wurden.

Zu VI. Forstamt Brixlegg

Abfindungsmodalitäten:
Die Gemeinden 1 bis inklusive 5 (das sind Kundl, Bruck, Oberau, Auffach, Brixlegg) wurden von der Waldservituten-Ablösungskommission abgefunden, die Gemeinden 6 bis inklusive 13 (das sind Stadt Rattenberg, Radfeld, Niederau, Thierbach, Breitenbach, Unterangerberg, Rattenberg-Wörgl, Reith ohne Gertraudi) sind infolge der Eigentumsanerkennungen purifiziert. Die Gemeinden 14 bis inklusive 20 (das sind Fraktion Gertraud, Alpbach, Rottenburg-Münster, Hofmark Münster, Kramsach, Brandenberg, Steinberg) sind unabgefunden.

Bedeckungsverhältnisse:
Das Landgericht Rattenberg zählt 2504 Familien, 13439 Seelen. Es entfallen 6,4 Klafter rechtlichen Holzbezuges, 11,5 Jauch produktive Waldfläche, 6,2 Klafter gegenwärtigen Ertrags auf die Familie. Der gegenwärtige Ertrag muss also von 0,53 Klafter auf 0,55 Klafter pro Jauch produktiv erhöht werden, soll er die vollständige Holzbedeckung geben.

Sonstige Bemerkungen:
ad 1) (Kundl) Diese Gemeinde hat dem bisher mit 4 .. jährlich bezahlten Kaufgroschen um 80 .. Kapital abgelöst.
ad 3 und 4) (Oberau, Auffach) Die Überschüsse in diesen Gemeinden sind durch die Eigentumspurifikation entstanden. Die nötige Waldzuteilung musste von Seite der Waldservituten-Ablösungskommission beantragt werden, damit die katastermäßigen Holzbezugsrechte der mit aufgeteilten Wäldern nicht versehenen Häuser und Gutsbesitzer aus den Staatswaldungen, auf welche sie bisher lasteten, entfernt würden. Zur Beschränkung des übermäßigen Streubezuges hat man im Vergleichsweg festgesetzt, dass der Taxbezug künftig nur von den bei aerarischen Holzlieferungen gefällten Bäumen, dann in solchen Wäldern, welche zum baldigen Abtrieb bestimmt sind, gestattet wurde.

Zu VII. Forstamt Kitzbichl

Abfindungsmodalitäten:
In diesem Landgerichte wurde bloß die Gemeinde Aurach mittels Überlassung der von ihr bisher ausschließlich benützten Teilwälder abgefunden. Sämtliche übrigen Gemeinden wollten von einer Abfindung nichts wissen, was seinen Hauptgrund in dem Mangel von dermalen haubaren Waldpartien hat. Man hat nichtsdestoweniger von den betreffenden Revierförstereien auf Grundlage der kommissionellen Vorerhebungen Abfindungsanträge stellen lassen, damit daraus das zu Aerarzwecken disponible Waldvermögen wenigstens beiläufig entnommen werden kann, nur muss bemerkt werden, dass bei der Angabe des Ertrages der gegenwärtige Holzvorrat der Jung- und Mittelbestände in Anschlag gebracht ist, daher sich das Bedeckungsverhältnis mit Rücksicht auf das noch nicht erreichte Haubarkeitsalter günstiger als in der Wirklichkeit herausstellt.

Bedeckungsverhältnisse:
Das Landgericht Kitzbichl zählt 3270 Familien, 16446 Seelen. Es entfallen 8,1 Klafter rechtlichen Holzbezuges, 6,12 Jauch produktive Waldfläche, 7,4 Klafter gegenwärtigen Ertrags auf die Familie, die vollständige Bedeckung macht die Erhöhung des gegenwärtigen Ertrages von 0,61 Klafter auf 0,67 Klafter pro Jauch produktiv nötig.

Zu VIII. Forstamt Kitzbichl

Abfindungsmodalitäten:
Die Gemeinden 1 bis inklusive 17 (das sind Niederndorf, Erl, Walchsee, Rettengschöss, Buchberg, Eichelwang, Ebbs, Scheffau, Ebbser Berg, Ellmau, Pirchmoos, Bromberg, Haunig, Stockach, Thiersee, Langkampfen, Kufstein) wurden von der Waldservituten-Ablösungskommission abgefunden. Die Gemeinden 18 bis inklusive 24 (das sind Schwoich, Mariastein, Thierberg, Kirchbichl, Häring, Kufstein-Wörgl, Kufstein-Angath) sind infolge der Eigentumsanerkennungen purifiziert. Außerdem hat die Waldservituten-Ausgleichungskommission mehrere Grenzstreitigkeiten in den Gemeinden Thiersee, Pirchmoos und Schwoich im Vergleichswege beigelegt. Die bei der letzteren Gemeinde vorkommende Waldzuteilung von 150 Jauch ist die Folge des diesfälligen mit den Steinberger Alpsinteressenten getroffenen Übereinkommens.

Bedeckungsverhältnisse:
Das Landgericht Kufstein zählt 2519 Familien, 13756 Seelen. Es entfallen 9,8 Klafter rechtlichen Holzbezuges, 16,9 Jauch produktive Waldfläche, 8,8 Klafter gegenwärtigen Ertrages auf die Familie, dieser Ertrag muss zur vollständigen Deckung von 0,51 Klafter auf 0,58 Klafter pro Jauch produktiv erhöht werden.

Sonstige Bemerkungen:
ad 4 (Rettengschöss): Dieser Gemeinde wurde eine Aushilfe an Schindelholz und Taxenstreu bei erwiesenem Mangel und ohne Nachteil des Waldes gegen eine billige Entschädigung zugeführt.
ad 7 (Ebbs): Dieser Gemeinde wurde das bisherige Laubrecht in den Aerarauen gegen genaue Beobachtung der forstpolizeilichen Vorschriften fortan belassen.
ad 9 (Ebbser Berg): Der Gemeinde Ebbser Berg wurden 8 Schindelstämme gegen einen Forstpreis von 10 .. jährlich zugestanden.
ad 15 (Thiersee): Dieser Gemeinde wurde bei erwiesenem Mangel und ohne daraus ein wirkliches Recht abzuleiten, eine Schindel, Bauholz, und Tax- und Streuaushilfe zugeführt. Der Grund dieses Zugeständnisses liegt im ähnlichen von der Haller Direktion mit mehreren Gutsbesitzern abgeschlossenen Verträgen.
ad 3, 12, 13 und 16 (das sind Walchsee, Bromberg, Hauning, und Langkampfen): Diese Gemeinden haben die bisher entrichteten Forstgebühren kapitalisch abgelöst.

Zu IX. Forstamt Kitzbichl

Abfindungsmodalitäten:
Die Gemeinden 1 bis inklusive 3 (das sind Itter, Markt Hopfgarten, Landgemeinde Hopfgarten) wurden von der Waldservituten-Ablösungskommission abgefunden.

Bedeckungsverhältnisse:
Das Landgericht Hopfgarten zählt 1436 Familien, 6703 Seelen. Es entfallen 4,8 Klafter rechtlichen Holzbezugs, 8,7 Jauch produktive Waldfläche, 4,9 Klafter gegenwärtigen Ertrages auf die Familie, der gegenwärtige Ertrag von 0,56 ist mehr als hinreichend zur vollständigen Holzbedeckung.

Sonstige Bemerkungen:
ad 1 (Itter): Diese Gemeinde hat für die Abtretung des … 16 Jauch betragenen für das Aerar ganz unnützen Waldgrundes 75 .. bezahlt und den bisher entrichteten Forstzins mit 10 .. kapitalisch abgelöst.
ad 3 (Landgemeinde Hopfgarten): In dem betreffenden reservierten Staatswalde bleibt das ganz isoliert gelegene Zwieselgut mit 6 Klafter jährlichen Holzbezuges eingeforstet, weil eine Ablösung mittels Waldübergabe ohne großen Nachteile für das k.k. Aerar nicht tunlich war. Dieser Holzbezug ist übrigens gleich wie der Alpholzbedarf von dem Ertrage der reservierten Staatswalde bereits in Abschlag gebracht.

Zu X. Forstamt Zell, Landgericht Zell

Abfindungsmodalitäten:
Die Gemeinden 1 bis inklusive 9 (das sind Tux, Finkenberg, Rohrberg, Kaltenbach, Aschau, Gerlosberg, Ramsau, Laimach, Schwendau) sind von der Waldservituten-Ablösungskommission abgefunden worden, die übrigen sind dermalen noch unabgefunden. [Hinweis: 10 Distelberg, 11 Hainzenberg, 12 Schwendberg, 13 Zellberg, 14 Zell, 15 Gerlos, 16 Mayrhofen, 17 Brandberg]

Bedeckungsverhältnisse:
Das Landgericht Zell zählt 1842 Familien, 9405 Seelen. Es entfallen 6,5 Klafter rechtlichen Holzbezugs, 21,5 Jauch produktive Waldfläche, 6,3 Klafter gegenwärtigen Ertrages auf die Familie. Es muss sohin zur vollständigen Holzbedeckung der gegenwärtige Ertrag von 0,28 Klafter auf 0,29 Klafter pro Jauch produktiv erhöht werden.

Sonstige Bemerkungen:
ad 2 (Finkenberg): Die unabgefundene Fraktion Dornauberg ist mit ihrem Holzbedarfe von 73 Klaftern gleich wie der Alpholzbezug von dem Ertrage der betreffenden vom Staatswalde bereits in Abschlag gebracht.
ad 3 (Rohrberg): Diese Gemeinde hat eine Taxstreuaushilfe gegen Abgabe von 6 Fichtenstämmen an den Goldbergbau erhalten.
ad 6 (Gerlosberg): Dieser Gemeinde wurde eine jährliche Schindelholzaushilfe bei erwiesenem Mangel gegen Ersatz der Gestehungskosten oder Stellung eines gleichen Brennholzquantums zugestanden.
ad 9 (Schwendau): Der Holzbedarf der unabgefundenen Gemeindefraktion Mühlau pro 72 Klafter ist samt dem Alpholzbezuge von dem Ertrage der betreffenden reservierten Staatswälder bereits in Abzug gebracht.
ad 2, 4, 5, 6, 7, 8, 9 (das sind Finkenberg, Kaltenbach, Aschau, Gerlosberg, Ramsau, Laimach, Schwendau): Diese Gemeinden haben die bisher entrichteten Forstgebühren kapitalisch abgelöst.

Hinweis: 10 Distelberg, 11 Hainzenberg, 12 Schwendberg, 13 Zellberg, 14 Zell, 15 Gerlos, 16 Mayrhofen, 17 Brandberg

Zu XI. Forstamt Zell, Landgericht Fügen

Abfindungsmodalitäten:
Die Gemeinden 1 bis inklusive 6 (das sind Hart, Ried, Uderns, Fügen, Fügenberg, Pankratzenberg) wurden von der Waldservituten-Ablösungskommission abgefunden, die Gemeinden 7, 8 und 9 (das sind Stumm, Gattererberg, Stummerberg) sind in den als Privateigentum anerkannten gräflich Lodronischen Wäldern eingeforstet, daher dort eine Servitutenablösung nicht stattfinden konnte, die Gemeinde 10 (Schlitters) blieb unabgefunden.

Bedeckungsverhältnisse:
Das Landgericht Fügen zählt 1271 Familien, 6792 Seelen. Es treffen im Ganzen 7 Klafter rechtlichen Holzbezuges, 21,9 Jauch produktive Waldfläche und 7,7 Klafter gegenwärtigen Ertrags auf die Familie. In den abgefundenen Gemeinden stellt sich dagegen dieses Verhältnis folgendermaßen dar. Es entfallen 6,9 Klafter rechtlichen Holzbezuges, 21,4 Jauch produktive Waldfläche und 6,8 Klafter gegenwärtigen Ertrages auf die Familie, wonach dieser Ertrag von 0,31 auf 0,32 Klafter pro Jauch produktiv erhöht werden muss, soll der rechtliche Holzbezug seine vollständige Bedeckung finden.

Sonstige Bemerkungen:
Die hiesigen Staatswälder sind außer der Weideausübung und dem Alpholzbezuge mit keiner Einforstung belastet.
ad 1, 2, 3, 4, 5 und 6 (das sind Hart, Ried, Uderns, Fügen, Fügenberg, Pankratzenberg): Diese Gemeinden haben die bisher entrichteten Forstgebühren kapitalisch abgelöst.

Zu XII.
ad A: Die im Wege der Waldeigentumsanerkennungen purifizierten Gemeinden sind 36 an der Zahl. Auf den in den betreffenden Gemeindebezirken gelegenen Staatswälder lasten keine Servituten, deren Ablösung notwendig geworden wäre. Die wichtigsten dieser Staatswälder sind bereits vermarkt.

ad B: Es sind im Unterinntale noch 38 Gemeinden, worunter 14 allein auf das Landgericht Kitzbühel fallen, nicht abgefunden. Der Umstand, dass in diesen unabgefundenen Gemeindebezirken die bedeutendsten Staatswälder, nämlich: im Brandenberg, Achental, Gerlos, Zillergrund liegen, ist ein bloß zufälliger und hat auf die Frage aerarischer Disposition mit diesen Staatswäldern keinen nachhaltigen Einfluss, weil die Eigentums- und Benützungsverhältnisse gerade in diesen ausgedehnten Waldrevieren die am besten geordneten sind, und weil die Gemeindebedürfnisse nur die zunächst der Ortschaften und Häuser gelegenen Wälder in Anspruch nehmen, die weitläufigen Seitentäler und Gründe dagegen dem Übergriffe der Bewohner ganz entrückt sind.

Kreis Unterinntal

Die gesamte Bevölkerung des Unterinntaler Kreises beträgt 23235 Familien, 115648 Seelen. In den abgefundenen Gemeinden, welche 12112 Familien zählen, entfallen im großen Durchschnitte 6,3 Klafter rechtlichen Holzbezuges, 13,8 Jauch produktive Waldfläche und 5,1 Klafter gegenwärtigen Ertrages auf die Familie und muss dieser Ertrag von 0,37 auf 0,45 Klafter pro Jauch produktiv erhöht werden, soll der rechtlich nachgewiesene Holzbezug der Gemeinden vollständig bedeckt sein.

Hall, am 11. April 1850
von Kempelen Montanrepräsentant

Zusammenstellung der Gesamt Resultate der k.k. Waldservitutenausgleichungskommission für Nordtirol

Die Gesamtbevölkerung Nordtirols beträgt 41090 Familien, 200139 Seelen. Es entfallen im Durchschnitte 6 Klafter rechtlichen Holzbezuges, 13,5 Jauch produzierten Waldfläche, 5,1 Klafter gegenwärtigen Waldertrag auf die Familie.

In den von der Servitutenablösungskommission abgefundenen Gemeinden mit 28457 Familien, 136681 Seelen stellen sich dagegen der Bedeckungsverhältnisse folgender Maßen. Es entfallen 5,7 Klafter rechtlichen Holzbezuges, 13,6 Jauch produzierte Waldfläche, 4,6 Klafter gegenwärtigen Ertrages auf die Familie und es muss dieser Ertrag von 0,34 auf 0,42 Klafter je Jauch produziert erhöht werden, sollen die rechtlich nachgewiesenen Holzbezüge der Gemeinden ihrer vollständigen Bedeckung finden.

Quelle: General Konspekt über die Forstservituten Ablösung im Unterinnthaler Kreise, vom 11. April 1850, Moritz v. Kempelen, Berg- und Salinen-Directions-Assessor in Hall, Berg- und Forstrath, Tiroler Landesarchiv

 

Max Paua