Wer sind „nicht-österreichische EU-BürgerInnen“?
Gesucht werden solche Agrarier, die die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Landes besitzen, dh zB Agrarier mit deutscher Staatsbürgerschaft, holländische Agrarier, belgische, französische, italienische usw.
Hinweis: Schweizerische Agrarier sind von diesem Aufruf nicht umfasst, weil die Schweiz nicht Mitglied der EU ist.
Hinweis: Maßgeblich ist die Staatsbürgerschaft; ohne Relevanz ist der Wohnsitz. Doppelstaatsbürgerschaft eines Nicht-EU-Landes oder die Österreichische als zusätzliche Staatsbürgerschaft, ist unschädlich!
Warum werden „nicht-österreichische EU-BürgerInnen“ gesucht?
Der Oberste Gerichtshof hat in einem Musterverfahren zwischenzeitlich klar gestellt, dass die ordentlichen Gerichte in unserer Sache einschreiten werden. Es ist deshalb wichtig, die besondere Rechtsposition von EU-Bürgern gegen die Tiroler Enteignungsmaßnahmen einzusetzen. Nichtösterreichische EU-Bürger werden gegen die Maßnahmen des landes Tirol durch die EU-Gerichte geschützt.
Ziel wäre es, auch die EU-Instanzen mit den entschädigungslosen Enteignungen in Tirol zu befassen. Dies setzt betroffene „agrarischen nichtösterreichische EU-Bürger“ voraus.
Wie ist vorzugehen?
Wenn Sie selbst als „nicht-österreichische EU-BürgerInnen“ von den Enteignungsmaßnahmen in Tirol („Substanzverwaltung eines atypischen Gemeindegutes“) betroffen sind, wenden Sie sich gerne direkt an mich (bao@oberhofer-partner.at).
Im Übrigen bitte ich Sie, Ihren Obmann zu informieren, wenn Sie geeignete Agrarier kennen.
Innsbruck, im Juni 2019 Bernd Oberhofer