ATTILA UND DER GEMEINDEWIRRWARR
Entwürfe aus der in Vorbereitung befindlichen Bildgeschichte. Diese sollen mithelfen zu erklären, was tatsächlich in Tirol geschehen ist.
DARSTELLUNGSFORM SEIT DER ANTIKE
Die Bildgeschichte wird seit der Antike als eine besonders einprägsame Form der Darstellung geschätzt. Schon im „Papyrus des Hunefer“, einem ägyptischen „Totenbuch“, entstanden ca 1300 v. Chr, wurden Bildfolgen mit Dialogtext ergänzt; desgleichen im Aztekenreich am amerikanischen Kontinent und im historischen China. Für Europa ist besonders der „Bildteppich der Königin Mathilda“, zu erwähnen, eine in der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts entstandene Stickarbeit auf einem Tuchstreifen, die auf 68 Metern in 58 Einzelszenen in Bild und Text die Eroberung Englands durch den Normannenherzog Wilhelm darstellt.
VOM UNSINN DER BILDGESCHICHTE
Bildgeschichten können viel Unsinn transportieren – das ist bekannt. Dagegen ist der besondere Nutzen dieser Darstellungsform weniger geläufig: Die Bildgeschichte zwingt den Erzähler zu eiserner Disziplin. Der Erzähler einer Bildgeschichte muss sich auf das Äußerste beschränken; er muss sich auf die zentralsten Aussagen konzentrieren, er muss knappest mögliche Formulierungen finden und eine logische Abfolge entwickeln.
Während der Erzähler im Ausdruck höchst präzise sein muss, verschaffen ihm die Ideen der Kunst und Karikatur Freiheit den Inhalt betreffend. Was als reine Schreibe nur schwer verständlich ist, kann die Bildgeschichte spielerisch und verstärkt durch die Instrumente von Kunst und Karikatur in die Köpfe der Menschen legen!
BILDGESCHICHTE UND REINE SCHREIBE
Wenn eine Bildgeschichte zum Thema entsteht, wie das Substanzrecht erfunden und die Tiroler Agrarier entschädigungslos enteignet wurden, dann verfolgen wir damit auch einen ganz speziellen Zweck. Für die finale Auseinandersetzung über das Substanzrecht am Gemeindegut sind präzise und knappe Darstellungen dieser speziellen Tiroler Erscheinung erforderlich.
Unser Bemühen gegen den Tiroler Gemeindeguts-Irrsinn wendet sich an das in Europa mit den höchsten Fallzahlen am stärksten belastete Gericht überhaupt – Anfang 2010 waren beim EGMR 100.000 Verfahren anhängig. Gingen 1981 gerade einmal 400 Beschwerden jährlich ein, hat sich diese Zahl im Jahr 2007 auf jährlich rund 40.000 Beschwerden verhundertfacht! (Wikipedia)
Eine einprägsame, präzise und knappe Darstellungen des Tiroler Gemeindeguts-Irrsinns ist ein Fundament, ohne das ein Erfolg nicht erwartet werden kann. Die Entwicklung der Texte und Szenen der Bildgeschichte wird es wesentlich erleichtern, diese präzise und knappe Neudarstellung zu leisten.
Insofern ist die Bildgeschichte zugleich Vorbereitung für neue Schreibe!
Meint euer ergebener
Bernd Oberhofer
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„Tiroler Bauern“, das sind diejenigen, die sich um
150.000 ha Grund und Boden bestehlen ließen
Viele schöne Bildchen
Mit dem Band „Attila und das Atypische“ ist die Mission unserer beiden Helden Attila, Haushahn vom Loachnerhof, und Adalbert, 35. Loachnerbauer seit der ersten urkundlichen Erwähnung des Loachnerhofes im Jahr 1335, nicht abgeschlossen. Im Gegenteil: Im neuen Band „Attila und der Chefreporter“ fliegen unsere Helden gemeinsam mit dem Chefreporter neuen Abenteuern entgegen!
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Attila und der Gemeindewirrwarr
„Erklär´s mir so, als wäre ich sechs Jahre alt!“ So lautet die Vorgabe für die Bildgeschichte zur entschädigungslosen Enteignung der Tiroler Agrarier.
Damit ist die Aufgabenstellung für die Autoren definiert. Die Rechtsgrundlage und der Anlass für die entschädigungslose Enteignung der Tiroler Agrarier soll nachvollziehbar gemacht werden. Es handelt sich um einen Enteignung, die als Wiedergutmachung erscheinen will. Die potenziellen Opfer wurden im Vorfeld als Täter gebrandmarkt.
Ziel der Bildgeschichten ist es, die Willkür der Vorgangsweise offenkundig zu machen.
Offenkundig werden soll, dass hier eine entschädigungslose Enteignung als Wiedergutmachung historischen Unrechts hingestellt wird.
Offenkundig werden soll, dass diejenigen, die als „Diebe und Räuber“ verunglimpft wurden, in Wahrheit die Opfer sind.
Vorschau
Professor 1: „Eigentum der Ortsgemeinden an den Wäldern und Almen habe ich nicht gefunden. Nur falsche Grundbucheintragungen.“
Professor 2: „Das Nachbarschaftseigentum wurde in Tirol als Gemeindegut bezeichnet. Es ist völlig falsch, wegen dieses Begriffs ein Eigentum der heutigen Ortsgemeinden zu fingieren.“
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Professor 3: „Wir sind uns einig. Dann werde ich den Landeshauptmann informieren.“
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Professor: „Landeshauptmann! Mit deinem Gefühl bist du ganz richtig gelegen. Das atypische Gemeindegut ist eine juristische Erfindung. Ihr einziger Zweck ist es, die Agrargemeinschaften zu zu enteignen.“
Landeshauptmann: „Genau so habe ich das vermutet! Bitte setz dich doch, Professor, und erklär mir, was da vor sich gegangen ist.“
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Zwei Stunden später. Büro des Landeshauptmannes von Tirol. Professor: „Und wir haben einen Weg gefunden, diesen Gemeindeguts-Irrsinn auch in Tirol wieder in Ordnung zu bringen – so wie das die Vorarlberger von Anfang an gemacht haben.“
MP
Weisenrates die Sache mit dem atypischen Gemeindegut prüfen. Da scheint einiges im Argen zu liegen!“
Josef: „Günther, das veranlasse ich gerne. Bis heute konnte mir niemand nachvollziehbar erklären, warum eine bestimmte Liegenschaft atypisches Gemeindegut ist und eine andere nicht. Da liegt wirklich etwas im Argen!“
VORSCHAU AUF DEN ZWEITEN AKT
Attila: „Alles Lug und Trug. Eine bloße Erfindung, um die Agrarier zu enteignen!“
Taroller Adler: „Das Gemeindegut-Verkenntnis 1982 – das Übel muss man beim Namen nennen – dieses Verkenntnis aus dem Jahr 1982 hat in Taroll eine riesen Aufregung ausgelöst. Entgegen dem gesetzlichen Konzept wollte das Verfassungsgericht in einem Gemeindegut ein Eigentum der Ortsgemeinde sehen.“
VORSCHAU AUF DEN FÜNFTEN AKT
Attilas Interview mit Chefreporter Pietro Windler
Pietro: „Attila. Wie hast du herausgefunden, dass die Geschichte vom gestohlenen Gemeindegut eine bloße Erfindung ist, um die Taroller Agrarier zu enteignen?“
Attila: „Das war nicht schwer. Als die modernen Ortsgemeinden vom Gesetzgeber errichtet wurden – das war in den 1860er Jahren – da waren die Agrarliegenschaften schon Jahrhunderte lang in Bauernhand. Natürlich haben die Bauern die älteren und besseren Rechte.“
Vorschau auf Band
Attila und der Chefreporter
Ackerbauminister Julius Graf von Falkenhayn (* 20. Februar 1829 in Wien; † 12. Jänner 1899 ebenda). Aus Wikipedia: Er entstammte dem alten naumburgischen Adelsgeschlecht Falkenhayn und war der Sohn des Generals der Kavallerie Eugen Graf von Falkenhayn (1792–1853) und der Karoline Gräfin Colloredo-Wallsee (1802–1835). Sein älterer Bruder war der ultramontan gesinnte Franz Graf von Falkenhayn (1827–1898), erbliches Mitglied des österreichischen Herrenhauses. Falkenhayn trat zuerst in die k.u.k. Armee ein, aus welcher er als Rittmeister 1857 ausschied; er und übernahm dann seine Herrschaft Sankt Wolfgang im Salzkammergut in Oberösterreich. In der Nähe von Ischl gründete er eine Papierfabrik, die er jedoch bald wieder aufgab. Er wurde wiederholt als Abgeordneter in den oberösterreichischen Landtag gewählt und schließlich für kurze Zeit zum Landeshauptmann von Österreich ob der Enns ernannt. Er gehörte der föderalistisch–ultramontanen Partei an und beschäftigte sich mit Finanzfragen. Nachdem er im Juli 1879 bei den Neuwahlen zum Abgeordnetenhaus in Wels an Stelle des liberalen Franz Gross zum Abgeordneten gewählt worden war, ernannte ihn der Kaiser am 12. August zum Ackerbauminister im Ministerium Eduard Taaffe, in dem er den äußersten rechten Flügel des Reichsrats vertrat. Insgesamt 16 Jahre stand Julius Graf von Falkenhayn seinem Ressort als hochkonservativer Politiker vor (Min. Taaffe 1879–93 und Min. Windischgrätz 1893–95). Zahlreiche Gesetze sind ihm zu verdanken: Das Teilungs- Regulierungs- Reichsgesetz 1883, Kommassationsgesetz 1883, Gesetz über Höferecht 1889, Viehseuchengesetze 1880, 1882, 1892, Forstgesetznovellen zum Schutze der Wälder, die Einleitung zu den Landesgesetzen etc. Nach 1895 gehörte er als Abg. des Großgrundbesitzes dem äußersten rechten Flügel an. Als Badeni’s (s. d.) Kampf gegen die Obstruktion im Abgeordnetenhaus auf dem Höhepunkt war, brachte er den Vorschlag einer strafferen Geschäftsordnung – lex Falkenhayn – ein, der zwar zunächst angenommen, dann jedoch fallen gelassen wurde, worauf Falkenhayn sich vom politischen Leben zurückzog.
MP. Fortsetzung folgt