Nauders (16)
Protokoll
welches in folge Instruktionsbestimmung litt. c. mit sämtlichen Komissionsgliedern über die Annehmbarkeit des mit der Gemeinde Nauders unterm 21ten September 1847 abgeschlossenen Vergleiches aufgenommen wurde.
Hl Bergrath
Gottlieb Zötl
Die hohe Lage der Gemeinde Nauders, der damit im Zusammenhang stehende Wachsthum und schüttere Bestand der Waldungen, sowie die durch das rauhe Klima bedingte größere Holzverwendung sind die Ursache, daß die als belastet betrachteten Waldungen zur haushablichen Nothdurft unmöglich mehr zureichten und daher der Gemeinde schon seit geraumer Zeit
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bedeutende Holzaushilfen aus jenen Waldungen gewährt werden mußten, welche für die Zwecke der Saline in früherer Zeit abgeholzt, und seitdem als reservirte Amtswaldungen betrachtet wurden. Die geherrschte Methode der Abtreibung in sehr breiten Kahl-Schlägen hatte die natürliche Folge, daß dieselben in sehr sparsamen Nachwuchs gegenwärtig bestehen, u. daß um nur denselben der Gemeinde die genügende Bedeckung ihrer haushablichen Nothdurft zu gewähren, der Gemeinde verhältnismäßig große Flächen eingeräumt werden mußten.
Es konnte daher die Ausgleichung zwischen Aerar und Gemeinde nur dadurch erfolgen, daß für letztere die für
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sie bringbar gelegenen Waldungen ihr eingeräumt, für erstere aber die für die Gemeinde unbringbaren, für das Aerar zu seinen Zwecken aber günstig gelegenen Waldungen vorbehalten wurden.
Eine besondere Rücksicht bei diesen Vorbehalte mußte auch darauf genommen werden, daß der Holzbedarf für die Fortifikation, für die Finanzwache, für die Frohnveste u. die Kanzleien des kk Landgerichtes nicht in die Bedeckung der Gemeinde einbezogen werden konnte. Da übrigens auch bei dieser Gemeinde jene allgemeinen Vergleichspunkte welche in den Protokollen mit den übrigen Gemeinden erscheinen mit aller Sorgfalt berücksichtigt wurden, so bin ich mit diesem Ver-
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gleiche vollkommen einverstanden
Zötl kk. Bergrath
Der H Gubernialse-
kretär Jakob Gasser
Auch diese Gemeinde ist durch die ihr überlassenen Wälder in ihren bisherigen Bezügen nur kümmerlich gedeckt, ohne daß auf die allgemeinen Landesbedürfnisse eine ergiebigere Rücksicht genommen w. konnte. Da unter diesen Umständen keine andere Ausgleichung als die getroffene zu Stande gebracht werden konnte, so dürfte Nichts erübrigen, als diesem Vergleichsabschlusse die h. Ratifikation zu ertheilen.
Gasser Gub. Sekrt.
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Der kk Sekretär
der Haller Dion
H Anton Ebner
ist mit dem bereits oben auseinandergesetzten Gründen mit dem Vergleiche ebenfalls einverstanden, umsomehr als auch bei dieser Gemeinde sämtliche Gemeindeglieder sich mit ihren Holzansprüchen als abgefertigt u. befriedigt erklären.
Ebner Sktr
Der H Dor u Landhilfsreferent
der tir. Kamerprokuratur
Anton Janiczek
Zu den vom den übrigen Votanten Angeführten glaube ich zur Begründung des vorliegenden Vergleiches nur noch bemerken zu sollen, daß die Gemeinde ihr Recht zu dem bisher
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genossenen Holzbezuge zu dessen Deckung die ihr überlassenen Wälder könne hinrechnen, ausser Zweifel gesetzt habe, und daß ihr die Ausübung der Weide in den reservirten Staatswaldungen nur auf Widerruf gestattet wurde, so daß diese Waldungen mit gar keinem Servitutsrechte der Gemeinde belastet bleiben.
Dr. Janiczek
Der H Landrichter zu
Nauders Joh. Mich. Patscheider
Da durch die unbeschränkten Heiraten der Population und mit diesem auch der Viehstand sich von Zeit zu Zeit bedeutend vermehrt, so müssen offenbar auch von Zeit zu Zeit Neu u. Zubauten
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aufgeführt werden, wodurch auch der Bedarf an Bau und Brennholz vermehrt wird, daher die im Vergleiche aufgeführten Waldungen der Gemeinde Nauders umsomehr überlassen w. mußten, als sie kaum zu ihrer Deckung zureichen.
Patscheider Larchtr
Am 22ten September 1847
Aktuirt
v. Kempelen