Servitutenablösung im Stanzertal

Gottlieb Zöttl, wirklicher Bergrat der Berg- und Salinendirektion Hall, war Vorsitzender der Forstservituten-Ablösungs-Kommission. Seinen Bericht zu den Ablösungsvergleichen mit den Nachbarschaften des Stanzertals verfasste er am 30. November 1847.

 

REGELMÄSSIGE BERICHTE AN DEN KAISER

Im November 1847 haben sich alle Nachbarschaften des Stanzertals wegen ihrer Forstservituten mit dem k. k. Ärar verglichen. So entstanden die Gemeinschaftsliegenschaften der Nachbarschaften Strengen, Flirsch, Schnann, Pettneu und St. Anton. Weil man diese Nachbarschaften damals als „Gemeinde“ bezeichnete, nannte man ihr Gemeinschaftsgut „Gemeindegut“. Für die Nachbarn von Strengen haben sechs Bevollmächtigte den schriftlichen Vergleichstext unterfertigt (20. November 1847), für Flirsch waren es neun (22. November 1847); für Schnann und Pettneu jeweils sechs (24. November 1847) und in St. Anton zehn (26. November 1847). Binnen einer Woche wurden somit fünf Nachbarschaften abgehandelt.

DETAILLIERTE RECHENSCHAFT

Verhandelt haben diese Vergleiche für das k. k. Ärar der k. k. Adjunkt und Landgerichtsverwalter Johann Bergmeister, der Aushilfsreferent der k. k. tirol. Kammerprokuratur Dr. Anton Janiczek, der k. k. Berg- u. Salinen Direktions-Sekretär Anton Ebner und der k. k. Gubernial-Sekretär Jakob Gasser, jeweils als Kommissionsmitglieder, sowie der wirkliche Bergrat der k. k. Berg- und Salinendirektion zu Hall Gottlieb Zöttl, als Kommissionsvorsitzender. Am 30. November 1847 erstattete die Kommission pflichtgemäß Bericht an die Wiener Zentralstelle. Das Konzept dazu, welches von den einzelnen Mitgliedern eigenhändig erstellt wurde, ist erhalten und wird im Tiroler Landesarchiv verwahrt.

Die Kommissionsmitglieder rechtfertigten und begründeten in diesem Papier die verhandelten Vergleiche und empfehlen diese dem Ministerium zur Genehmigung. Johann Bergmeister begründete die Vorteilhaftigkeit der Vergleichsabschlüsse in knappen Worten: „Erstens würde der Ertrag der den Nachbarschaften übergebenen Waldungen hinter ihrem rechtlichen Bezug zurück bleiben; zweitens seien die der Forstkultur und dem guten Einvernehmen nachteiligen gemeinschaftlichen Nutzungsgebiete mehrerer Nachbarschaften getrennt worden; drittens hätten sich nach seiner Überzeugung die betreffenden Nachbarschaften zu ungünstigeren Vergleichsabschlusse unter keiner Bedingung herabgelassen.“ Dr. Anton Janiczek betonte besonders, dass die Kommission sich streng an ihre gesetzlichen Vorgaben gehalten und nur den „rechtlichen Bezug der eingeforsteten Gemeindeglieder mit Ausschluß der Neubauten und der persönlichen Gewerbe berücksichtigt“ hätte. Die den Nachbarschaften zugedachten Waldungen würden nach den Erkenntnissen der Sachverständigen selbst bei einem „vorratmäßigen Kulturzustand“ nur kärglich zur Deckung dieses Bezuges hinreichen.

NUR EINGEFORSTETE BERÜCKSICHTIGT

Anton Ebner begründete die Genehmigungsfähigkeit der fünf Vergleiche damit, dass überall nur so viel Waldterrain abgetreten wurde, als nach dem Erklären der sach- und lokalkundigen Forstorgane unerlässlich erforderlich war, um die Servituten der Einforstung abzulösen. Des weiteren seien die im Stanzertal für das Ärar vorbehaltenen Waldflächen nun frei verfügbar. Außerdem werden zur Deckung der in diesen Gegenden vorkommenden dringenden Staats-Bedürfnisse z. B. Straßenbau, Beamte etc. immerhin einige Waldungen vorbehalten. Am ausführlichsten äußerte sich Gottlieb Zöttl, der als Kommissionsvorsitzender konkrete Zahlen zur Rechtfertigung der Vergleichsabschlüsse präsentierte. Der Bericht Zöttls legt offen, wie groß die Waldflächen waren, die pro berechtigter Familie überlassen wurden und welche Erträgnisse diese Waldflächen damals erbracht hatten. Verwendet werden die damals gebräuchlichen Maße Jauch und Klafter. Außer im Fall der Nachbarschaft Schnann war es jeweils erforderlich, auch einen Teil der sogenannten „reservierten Staatswaldungen“ einzusetzen, um den Vergleichsabschluss zu erreichen. Gottlieb Zöttl analysiert in der Folge jeden einzelnen Vergleich. Insbesondere berechnet er für jedes Dorf, welche Ablösefläche pro Stammsitz – Zöttl spricht pro „Familie“ – berücksichtigt wurde.


ANALYSEN ZU JEDEM VERGLEICH

In der Gemeinde St. Anton wurden pro berechtigter Familie 14,6 Jauch an Waldfläche überlassen, die im Schnitt 4,36 Klafter Holz pro Familie abwerfen sollten. In dieser „hochgelegenen und kalten Gemeinde“ seien jedoch 6,48 Klafter Holz pro Jahr und Familie erforderlich, um den Haus- und Hofbedarf pro Jahr zu decken, was dem „rechtlichen Bezug“ entspreche. Der Ertrag pro Jauch produktiver Waldfläche müsse daher von 0,29 Klafter auf 0,44 Klafter pro Jahr erhöht werden, was geraume Zeit in Anspruch nehmen würde, weil die überlassenen Flächen großteils „entholzt“ seien.

Den Flirschern seien pro berechtigter Familie 12,7 Jauch produktiver Waldfläche überlassen worden, die damals pro Jauch und Jahr einen Holzertrag für jede berechtigte Familie von 3,33 Klafter abwerfen sollten. Den „rechtlichen Bezug“ beurteilte Zöttl in Flirsch mit 6,41 Klafter pro Familie und Jahr. „Das erforderliche Erzeugnis von 0,5 Klafter pro Jauch, um den rechtlichen Bezug zu bedecken“, erschien Zöttel unter den konkreten Verhältnissen in Flirsch „immerhin erreichbar“. Die Pettneuer hätten, so Zöttl, 9,7 Jauch pro berechtigter Familie erhalten, die damals 3,54 Klafter Holzertrag je Familie und Jahr abwarfen. Den rechtlichen Bezug beurteilte Zöttl in Pettneu – krass abweichend vom Nachbarort St. Anton – mit 4,23 Klafter pro Familie und Jahr, was „eine große Holzersparung“ ausdrücke. Übereinstimmend mit den Verhältnissen in St. Anton kalkulierte Zöttl eine mögliche Ertragsteigerung auf zumindest 0,44 Klafter pro Jauch und Jahr.

STRENGER BAUERN VERKÜRZT

Die Bauern von Strengen betreffend, deckt Zöttl in seinem Bericht einen Rechenfehler auf, der bei der Ermittlung des „rechtlichen Bezuges“ der einzelnen Familien mit 3,84 (!) Klafter Holz pro Jahr zum Nachteil der Strenger unterlaufen sein müsse.

Je berechtigter Familie seien deshalb an produktiver Waldfläche nur 8,92 Jauch berücksichtigt worden. Der gegenwärtige Ertrag dieser Wälder von 0,24 Klafter pro Jauch und Jahr könne jedoch auf 0,5 Klafter pro Jauch gesteigert werden, sodass den Bauern in Strengen „zur intensiven Verbesserung des Waldzustandes der Sporn gegeben“ sei.

SCHNANNER BAUERN ERFOLGREICH

Am besten abgeschnitten haben nach Zöttls Bericht die Nachbarn von Schnann, denen 21 Jauch je berechtigter Familie in Form von Gemeinschaftseigentum überlassen wurden. Diese sollen damals einen Ertrag von 0,33 Klafter Holz pro Jahr abgeworfen haben. Der rechtliche Bezug der Schnanner scheint dadurch gedeckt, ohne dass mit Ertragssteigerungen kalkuliert werden musste. Zöttl begründet diese offenkundige Bevorzugung der Schnanner gegenüber den anderen Nachbarschaften des Stanzertals damit, dass die ins Eigentum übertragenden Flächen schon seit jeher von den Schnannern genutzt wurden, weshalb die größte Missstimmung in der Gemeinde erzeugt worden wäre, wenn man einen Teil dieser Wälder dem Ärar vorbehalten hätte.

Ungeachtet der Benachteiligung der Nachbarn von Pettneu und noch mehr derjenigen von Strengen wurden alle Vergleichsabschlüsse ministeriell genehmigt und durch Einverleibung im sogenannten Verfachbuch verbüchert.

Im Tiroler Landesarchiv wird je eine Aus­fertigung dieser Servituten-Ablösungsvergleiche aufbewahrt.

Gottlieb Zöttl, wirklicher Bergrat der Berg- und Salinendirektion Hall, war Vorsitzender der Forstservituten-Ablösungs-Kommission. Seinen Bericht zu den Ablösungsvergleichen mit den Nachbarschaften des Stanzertals verfasste er am 30. November 1847.
Gottlieb Zöttl, wirklicher Bergrat der Berg- und Salinendirektion Hall, war Vorsitzender der Forstservituten-Ablösungs-Kommission. Seinen Bericht zu den Ablösungsvergleichen mit den Nachbarschaften des Stanzertals verfasste er am 30. November 1847.