Wer gedacht hat, mit der Wegnahme der Verfügungsbefugnisse, mit der Wegnahme aller Nutzungen und mit der Wegnahme der Ersparnisse sei die Sache für die Tiroler Grundbesitzer erledigt (mehr lesen), der hat sich getäuscht. Die Regierung Günther Platter schafft es noch tiefer!
Von allen guten Geistern verlassen?
Aufgrund der Novelle zum Tiroler Flurverfassungs-Landes-Gesetz aus dem Jahr 2017 sollen die Tiroler Gemeinden von den Agrargemeinschaftsmitgliedern alle Ausschüttungen einfordern, die in den letzten zwanzig Jahren (Stichtag ist der 01.01.1998!) an diese Mitglieder oder deren Rechtsvorgänger „aus Substanzerlösen“ geleistet wurden.
Was hier in Gang gesetzt werden soll, ist für die Betroffenen eine schlichte Katastrophe! Von den Tiroler Politikern scheint sich jedoch niemand zu interessieren!
Ganz im Gegenteil: Landeshauptmann Günther Platter hat sich seine Erklärung an die Stammsitzeigentümer schon zu Recht gelegt. „Schaut her! Ganz einfach. Denkt an einen Hauseigentümer! Zuerst nehmen wir ihm das Eigentum an Haus – und dann lassen wir ihn für die letzten zwanzig Jahre Miete zahlen.“
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TFLG-NOV 2017: KATASTROPHE FÜR MITGLIEDER
Diese Rückforderungen sollen durchgesetzt werden,
* egal, ob die seinerzeitigen Auszahlungen ausdrücklich von der Agrarbehörde genehmigt wurden (dies gilt für die Jahre 1998, 1999),
* egal, ob rückwirkende Strafen verfassungswidrig sind,
* egal, ob rückwirkende Steuern verfassungswidrig sind,
* egal, ob heute die Kinder für ihre Eltern zahlen sollten,
* egal, ob Käufer von Agrargemeinschaftsanteilen für ihre Rechtsvorgänger bezahlen sollen“!
Jedem redlichen Staatsbürger stellen sich hier die Haare zu Berge. Die Tiroler Politiker interessiert das allerdings nicht. Und der Landeshauptmann kann oder will es nicht verstehen.
Agrargemeinschaftsmitglieder haben in Tirol unter Landeshauptmann Günther Platter alle Rechte verloren!
Gegen dieses Unrecht gilt es anzukämpfen.
Bedauerlicherweise gibt in Tirol eine Clique von hohen Verwaltungsbeamten (Leiter Verfassungsdienst, Leiter Agrarbehörde usw) die Schrittrichtung vor. Solange es gegen die Agrarier geht, ist jedes Mittel Recht! Und der Landeshauptmann ist nicht im Stande, das Unrecht zu erkennen, geschweige denn das Unrecht einzudämmen!
AUSSCHÜTTUNGEN BIS 1998
Betroffen sind jene Agrargemeinschaften, die aus ihrem Grundbesitz etwas gemacht haben – die Kreativen, die Tüchtigen, die Rührigen, diejenigen die mitgeholfen haben, Tirol zu dem zu machen, was es heute ist. Klassisches Beispiel Schönberg, wo die Attraktion Europabrücke genutzt wurde, um eine Autobahnraststation zu bauen. Wer tüchtig war und etwas geschaffen hat – soviel, dass er an die Mitglieder Auszahlungen leisten konnte, der soll unter der Regierung Günther Platter mit einer saftigen Strafzahlung an die Gemeinde „belohnt“ werden!
GUTGLAUBENSSCHUTZ – NIE DAVON GEHÖRT
Dass jede einzelne Ausschüttung bis zum Jahr 2000 von der Agrarbehörde mit Bescheid genehmigt wurde, interessiert unter der Regierung Günther Platter nicht! Genauso wenig interessiert der Umstand, dass viele heutige Mitglieder Kinder waren, als ihre Eltern die Ausschüttungen beschlossen haben.
Rechtskraft, Gutglaubensschutz, Vertrauen auf Bescheide der Landesregierung, das Verbot von rückwirkenden Straf- und Steuergesetzen – das alles sind Selbstverständlichkeiten in zivilisierten Rechtsstaaten! Nur in Tirol unter der Regierung Günther Platter sind diese fundamentalen Eckpfeiler eines zivilisierten Rechtsstaates außer Kraft.
STEUER AUF DIE STEUER
Steuern von der Steuer sind verboten – verboten, verfassungswidrig, ein juristisches Unding! Die Regierung Günther Platter hat es geschafft, den Mitgliedern noch viel schlimmeres Übel zuzumuten: Sie sollen eine Steuer ein zweites Mal bezahlen!
Bei der Ausschüttung an die Eltern vor 10 Jahren hat der Staat in der Person des Finanzministers kassiert. Die Regierung Günther Platter macht es möglich, dass der Bürgermeister 10 Jahre später genau diesen Steuerbetrag ein zweites Mal kassiert! In jedem zivilisierten Rechtsstaat wäre das ein Ding der Unmöglichkeit. Unter Landeshauptmann Günther Platter NULL PROBLEM!
Man fragt sich, welcher Teufel die Tiroler Landesregierung geritten hat, als dem Tiroler Landtag im Jahr 2017 eine solche Gesetzesbestimmung zur Beschlussfassung vorgelegt wurde!
GESETZESNOVELLE ERFORDERLICH
Es ist offensichtlich, dass diese Rückzahlungsregelung durch eine neuerliche Flurverfassungs-Landesgesetz-Novelle schleunigst entschärft werden muss. Offensichtlich ist das für jeden Bürger, der mit den fundamentalen Grundsätzen eines zivilisierten Rechtsstaats verbunden ist!
Alles was die Mitglieder in gutem Glauben an die Rechtmäßigkeit einer Ausschüttung erhalten haben, kann Jahrzehnte später keiner Rückforderung unterliegen – schon gar nicht von einem Erben oder von einem Anteilskäufer!
Noch vielmehr gilt dies für eine Steuer, die der Staat auf Ausschüttungen kassiert hat. Den Bürgermeister mit dem neuerlichen Inkasso derartiger Beträge zu beauftragen, ist geradezu unanständig! Es wird so getan, als würde dieses Geld dem Staat fehlen – dabei ist das Geld im Säckel des Finanzministers eingegangen.
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Meint euer
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MP
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