(1)
Präsidial Erinnerung
Im Anschlusse theile ich dem kk. Gubernium die vom kk. Gubernial-Sekretär Gasser erstattete Relation über den bisherigen Erfolg der vom k.k. Regierungs- und Forstrath Freiherrn von Binder geleiteten komissionellen Verhandlungen über die Forstservituten Ablösung nach gepflogener Einsichtnahme zur weiteren Verfügung mit dem Beisatze mit, daß die Reisepartikulare des Gubernial-Sekretärs Gasser gleichzeitig an die Prov. Staatsbuchhhaltung zur Prüfung geleitet wird.
Innsbruck am 12. Novbr 1847
Unterschrift
An
das k.k. Landesgubernium
hier
(2)
zur Sitzung am 19. 9ber (=November) 1847
linke Spalte:
Hohe Präsidium theilt dem Gubernium die vom k.k. Gubernial Sekretär Gasser erstellte Relation über den bisherigen Erfolg der vom k.k. Regierungs- und Forstrath Freiherrn von Binder geleiteten kommissionellen Verhandlungen über die Forstservituten Ablösung zur weitern Verfügung mit
rechte Spalte:
Herrn Gubernial-Rath Voglsanger
Unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Herrn kk. Landesgouverneurs Clemens Grafen zu Brandis
Gegenwärtig
es folgen die Namen
Ratsbeschluß nach Antrag am 10. Dezbr. 1847
Novak
An das kk Steueramt für
das Oberinnthal
zu
Imst
Der politische Gubernial-Kommissär G. Sekretär Gasser
(3)
hat über die kommissionelle Wirksamkeit der Waldservituten-Ablösungs-Commission die dritte Relation erstattet.
Vermöge dieser Relation enthalten die den Gemeinden der Landgerichtsbezirke
Ried
Nauders und
Landeck
überlassenen Waldungen einen Flächenraum von 47907 Jauchen, oder 29936 Jochen, und die für das Aerar reservierten Waldungen begreifen eine Fläche von 15864 Jauchen oder 9914 Jochen, wobei jedoch bemerkt würde, daß die im Landgerichtsbezirke von Landeck
vorbehaltenen Waldungen mit einer Fläche von 2288 Jauchen
Seite (4)
oder 1430 Jochen den in großem Mangel befindlichen Gemeinden
Landeck
Griens
Stanz
Perjen und
Zams
Wahrscheinlich überlassen werden müssen.
Nach der Annahme des Normalertrages mit ½ Klafter Holz für das Joch entfällt ein nachhältiger jährlicher Holzbezug für eine Familie im Landbezirke
Ried mit 4,40 Klafter
Nauders 4,64 Kl.
Landeck 3,44 Kl
Nach dem gegenwärtigen Zustande der Waldungen könne aber auf ein Joch der angegebene Normalertrag nicht angenommen werden
(5)
Dieß sey insbesondere nothwendig, aber auch schwierig bey den in zwey Landgerichts- und Waldamtsbezirken gelegenen Gemeinden
Fiß
Ladis und
Fließ
gewesen, welche den Gallmiker Waldbezirk seit Jahrhunderten benützen.
Dieser Waldbezirk habe förmlich vermessen und technisch aufgenommen werden müssen, um die betheilten Gemeinden zu einer Ausgleichung zu vermögen, was auch über alle Erwartung gelungen sey.
Ähnliche Ausgleichungen wurden auch in den Landgerichtsbezirken Nauders und Ried bewirkt, wodurch künftigen Streitigkeiten
(6)
vorgebäugt, und der politischen Forstverwaltung manches Hinderniß aus dem Wege geräumt wurde.
Ein große Schwierigkeit für die komissionelle Verhandlung lag auch in den örtlichen Verhältnissen der Patznauner Gemeinden
Kappl
See und
Langesthey
weil die diese Gemeinden bildenden Höfe und einzelne Weiler so zerstreut und doch wieder unter einander vereinigt sind, daß eine Zutheilung der Waldungen nach Gemeindebezirken nicht möglich gewesen wäre, und daher auch mit den einzelnen Gemeinden nicht verhandelt werden konnte.
(7)
Es blieb daher der Kommission kein anderer Ausweg, als mit diesen drey Gemeinden als wie mit Einer vereinten Gemeinde zu verhandeln, und die ihr zur Deckung des rechtlichen Bezuges erforderlichen Waldungen in das gemeinschäftliche Eigenthum zu übergeben, womit auch die Gemeinde-Bevollmächtigten sich vollkommen einverstanden erklärten.
Wird nun das Gesamtergebnis der kommissionellen Verhandlung , so erscheint solches für die allgemeinen Landesbedürfnisse nicht sehr beruhigend, da von den bis 8. d. Js. in Verhandlung gezogenen Waldflächen 63771 Jauch nur 15864 Jauch für diese
(8)
allgemeinen Bedürfnisse reservirt wurden, dagegen 47907 Jauch den Gemeinden zur Deckung ihres rechtlichen Bezuges überlassen werden mußten.
Allein die den Gemeinden zugewiesenen Waldungen befinden sich meistens in schlechtem Ertragszustand, so daß sich das Gubernium unter Beziehung auf die frühern zwey Erlässe vom 1. und 16. Okt. d. J. Z. 23713 und 24932 veranlaßt sieht, das Kreisamt angelegenst aufzufordern, die betreffenden Landgerichtsvorstände zu beauftragen, sich die gemeinde-weise Heilung des Krebsschadens sorgfältigst angelegen seyn zu lassen, und die im Einverständnisse
(9)
mit den Forstorganen gemachten Entwürfe für Er und Cultur in den einzelnen Gemeinden zur Einsicht vorzulegen.
An
den Herrn Jakob Gas-
ser kk. Gub: Sekretär als
politischen Kommissär der
Waldservituten Ablösungs
Kommission
derzeit zu
Landeck
Unter Beziehung auf die IIIte an das Präsidium erstattete Relation über die Fortschritte der Waldservituten Ablösungs Kommission dd 8. wird dem Herrn Gubernialsekretär als politischen Kommissär dieser Kommission eine Abschrift jener Entschließung mitgetheilt, welche das Gubernium auf Veranlassung dieses Berichtes an das kk. Kreisamt für das Oberinnthal zu erlassen sich veranlaßt fand.
Innsbruck am 10. Dez. 1847
Unterschrift.
(10)
Hochlöbliches
Kais. Königl: Landespräsidium!
Nachdem die Waldservituten-Ablösungskommission wegen vorgerückter Jahreszeit vor der Hand ihre Wirksamkeit eingestellt hat; so erachtet es der gehorsamst Gefertigte für seine Pflicht, dem Hohen Landespräsidium eine Übersicht der Ergebniße der bisherigen kommissionellen Wirksamkeit zu überweisen. Hieraus wird das hohe Landespräsidium zu ersehen geruhen, welche Waldungen der Gemeinde bisher ins Eigenthum Übergeben, und welche für das a.h. Aerar resp. für die allgemeinen Landesbedürfnisse reservirt wurden.
Die den Gemeinden in den Landgerichtsbezirken Ried, Nauders und Landek überlaßenen Waldungen enthalten einen Flächenraum von 47907 Jauch oder 29936 Joch, u. die für das Aerar reservirten Waldungen begreifen eine Fläche von 15864 Jauch oder 9914 Joch.
Hier muß aber bemerkt werden, daß die im Landgerichtsbezirke Landeck vorbehaltenen Waldungen mit einer Fläche von 2288 Jauch oder 1430 Joch den in großen Mangel befindlichen Gemeinden Landeck, Gries, Stanz, Perjen u. Zams werden überlaßen werden müssen.
Nach der Annahme des Normalertrages mit ½ Klafter Holz für das Joch entfällt ein nachhaltiger jährlicher Holzbezug für eine Familie im Landgerichtsbezirke Ried mit 4,40 Kl, Nauders mit 4,64 Kl Landeck mit 3,44 Kl. Nach dem gegenwärtigen Zustand der Waldungen kann aber auf ein Joch der angegebene Normalertrag nicht angenommen werden. Die ziemlich ausgedehnten Waldflächen müßen daher erst durch zweckmäßige Bewirthschaftung, Schonung, u. Kultur auf diesen Ertrag gebracht werden.
Die gemäß hoher Präsidial-Eröffnung vom 5ten u. 16ten v. M. Z 23412 u. 24932 von Hohen Gubernium erlaßenen weisen Anordnungen sind auch schon auf diesen hochwichtigen Zweck gerichtet, u. den Anordnungen sind auch schon auf diesen hochwichtigen Zweck gerichtet, u. den Andeutungen des hohen Hofkammerpräsidiums, welches mit hoh. Erlasse auf diesen Zweck hingelenkt hat, bereits zuvorgekommen.
Die Kommission hat auch nicht unterlaßen, die Anordnungen des hoh. Guberniums zur Kenntniß des hohen Hofkammerpräsidiums zu bringen, das die zweckmäßige Vorsorge des hoh. Guberniums sicher mit großer Befriedigung aufgenommen hat.
(11)
In Betreff der kommissionellen Wirksamkeit glaubt der Gefertigte noch anführen zu sollen, daß die Kommission allenthalben wo mehrere Gemeinden in einem Waldbezirke eingeforstet waren, bemüht war, diesen Waldbezirk, wenn er diesen Gemeinden zur Deckung ihres rechtlichen Bezuges überlassen werden musste, unter den betreffenden Gemeinden nach einem billigen Verhältniß u. nach natürlichen Gränzen zu vertheilen, u. somit jeder Gemeinde ihren bestimmten Antheil als alleiniges Eigenthum zuzusichern.
Dieses war insbesondere nothwendig aber auch schwierig bei den in zwei Landgerichts: u. Waldamts: Bezirken befindlichen Gemeinden Fiß, Ladis und Fließ, welche den Gallmigger Waldbezirk seit Jahrhunderten gemeinschäftlich benüzten. Dieser Waldbezirk mußte förmlich vermessen u. technisch aufgenommen werden, um die betheiligten Gemeinden zu einer Ausgleichung zu vermögen, welches auch über alle Erwartung gelungen ist.
Aehnliche Ausscheidungen wurden auch in den Landgerichtsbezirken Ried u. Nauders bewirkt, wodurch künftigen Streitigkeiten vorgebeugt, u. der polit. Forstverwaltung manches Hindernis ihrer Wirksamkeit aus dem Weg geräumt seyn dürfte.
Eine große Schwierigkeit für die kommisssionelle Verhandlung war auch in den örtlichen Verhältnissen der Paznauner Gemeinden Kappl, See u. Langesthay gegeben, weil die diese Gemeinden bildenden einzelnen Höfe und Weiler so gestreut, u. doch wieder so untereinander vermischt sind, daß eine Zutheilung der Waldungen nach Gemeindsbezirken nicht möglich gewesen wäre, u. daher auch mit den einzelnen Gemeinden nach der Instruction nicht verhandelt werden konnte.
Es blieb daher der Kommission kein anderer Ausweg, als mit den Gemeinden See u. Kappl mit Langesthey als gleichsam mit einer Gemeinde zu verhandeln, und ihr die zur Deckung ihres rechtlichen Bezuges erforderlichen Waldungen ins gemeinschäftliche Eigenthum zu übergeben, womit auch die Gemeindebevollmächtigten sich vollkommen einverstanden erklärten.
(12)
Wird nun das Gesamtergebnis der commissionellen Thätigkeit nochmal ins Auge gefaßt, so erscheint dieses Ergebniß für die allgemeinen Landesbedürfnisse nicht sehr beruhigend, da von der bis jetzt in Verhandlung gezogenen Waldfläche von 63.771 Jauch nur 15.864 Jauch für diese allgemeinen Bedürfnisse reservirt wurden, dagegen 47.907 Jauch den Gemeinden zur Deckung ihres rechtlichen Bezuges überlassen werden mussten. Bei geregelter Bewirthschaftung u. Schonung der ausgedehnten Waldflächen läßt sich mit Grund hoffen, daß dieselben zu einem höhern Ertrag gebracht u. sowohl die Gemeinden als die allgemeinen Landesbedürfnisse hierin die Deckung ihres Erfordernisses finden werden. Schließlich erlaubt sich der Gefertigte noch die bezügliche Reiserechnung zur weitern hoh. Verfügung in Ehrfurcht anzuschließen.
Innsbruck den 8ten November 847
Gaßer
Gub. Sekretär